Eltern


Schulmitwirkung durch die

Eltern und Erziehungsberechtigten

Eltern haben das Recht, über verschiedene Gremien in der Schule mitzuarbeiten. Sie können in folgenden Gremien der Schule ehrenamtlich mitwirken: Klassenpflegschaft, Klassenkonferenz, Schulpflegschaft, Fachkonferenzen, Schulkonferenz.


Mitwirkung im Schulgesetz

Wie die Mitwirkung im Einzelnen aussieht und welche Möglichkeiten es gibt, sich zu beteiligen und mitzusprechen, regelt das Schulgesetz in den Paragrafen 62 bis 77.

  • §§ 62 - 64: Grundsätze und Verfahren der Mitwirkung
  • §§ 65 - 75: Mitwirkung in der Schule
  • §§ 76 - 77: Mitwirkung beim Schulträger und Ministerium

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und -vertreter, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an. Zur Arbeitserleichterung hat das Schulministerium eine Geschäftsordnung (BASS 17-O2 Nr. 1) herausgegeben. Diese Empfehlung enthält unter Anderem Informationen zu der Tagesordnung, zu Abstimmungen und Protokollen. Die Schulkonferenz kann diese übernehmen, sie ändern oder ergänzen (§§ 63 Abs. 6, 64 Abs. 5 SchulG). Allerdings sollte der Beschluss der Schulkonferenz nicht auf ein Jahr beschränkt sein.

Darüber hinaus wird vom Schulministerium eine Wahlordnung (BASS 17-01 Nr. 1) zur Verfügung gestellt, die erläutert, wie und wann welche Gremien gewählt werden. Sowohl die Geschäftsordnung als auch die Wahlordnung sollten in der Schule bekannt gemacht werden. Das Schulministerium veröffentlicht in jedem Schuljahr einen aktualisierten Wahlkalender, der die relevanten Termine noch einmal übersichtlich darstellt und kurze Hinweise zum Wahlverfahren sowie zum Stimmrecht gibt.

Elternverbände

Bei schulischen Angelegenheiten, die von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung sind und über die einzelnen Schulen hinausgehen, wirken die Eltern auch auf Landesebene mit. Sie organisieren sich in Elternverbänden, die mindestens eine Schulform vertreten. Eine Übersicht über die Elternverbände in NRW finden Sie hier.


Liebe Eltern,

liebe Schüler*innen,

es ist schön und erfüllend, in einer Gemeinschaft agieren zu können!

Mit ebenso großer Überraschung wie auch Freude, Erleichterung und Rührung haben wir Ihr öffentliches Lob in der Stolberger Sonntagszeitung aufgenommen. Überrascht waren wir vor allem, weil diese nette Geste so ungewöhnlich ist. Erfreut und erleichtert, weil unsere kraftraubenden kollegialen Anstrengungen der letzten 15 Monate dann offensichtlich doch nicht umsonst waren, sondern Ihnen eine Unterstützung bieten konnten, und gerührt, weil Sie diese Bemühungen nicht nur wahrgenommen, sondern auch in dieser außergewöhnlichen Art und Weise für hervorhebenswert gehalten haben.


Haben Sie vielen Dank hierfür und auch dafür, dass Sie trotz des zweifelsohne vorhandenen eigenen Stresses nicht Blick auf die Dinge gerichtet haben, die aufgrund unserer fehlenden Erfahrungen immer mal wieder noch nicht so reibungslos funktionierten, sondern auf unseren Willen zu Fortschritten und die vielen kleinen Schritte in eben diese angestrebte Richtung.
 
Wie schon zu Beginn gesagt: Es ist schön und erfüllend, in einer Gemeinschaft agieren zu können! Nur durch dieses Gefühl erhielten wir dann auch die innere wie äußere Ruhe und Sicherheit, auf deren Basis wir konsequent versuchen konnten, das Beste für Ihre Kinder zu organisieren. [...]


Bis dahin wünsche ich Ihnen und Ihren Lieben alles Gute, eine schöne gemeinsame Zeit, ein möglichst hohes Maß an Erholung vor allem besonders nachhaltig: anhaltende Gesundheit! 

Mit freundlichen Grüßen und nochmals bestem Dank


Jörg Klein - Schulleiter 

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